AGB

Geschäftsbedingungen und Gewährleistungsregelungen für die Lieferung von einzeln angefertigten Instrumenten

  1. Jedes einzeln angefertigte Instrument aus unserer Werkstatt entsteht in Kooperation mit seinem Besteller, der sich auch während des Entstehens über den Bau orientieren und alsbald nach Bespielbarkeit des Instruments Anpassungswünsche äußern und Änderungen verlangen kann.
  2. Diese kooperative Herstellung und der Umstand, daß jedes Instrument einzeln für den Besteller nach dessen Wünschen und Anforderungen hergestellt wird, erfordert, daß wir die Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs näher bestimmen:
  3. Jeder Besteller eines Instruments hat das Recht, von uns die Beseitigung handwerklicher und klanglicher Mängel zu verlangen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Die Anzahl der Nachbesserungsleistungen wird unsererseits auf zwei beschränkt. Weitergehende Änderungen sind kostenpflichtig und müssen zu unserem Stundensatz zum Zeitpunkt der Ausführung und etwaigem Materialeinsatz vergütet werden. Die Wandlung soll ausdrücklich ausgeschlossen sein. Dies rechtfertigt sich insbesondere aus dem Umstand, daß keine zwei gleichen Instrumente unsere Werkstatt verlassen, es sei denn, ein Besteller benötigt das gleiche Instrument doppelt.
  4. Wir übernehmen die Gewähr für die einwandfreie handwerkliche und klangliche Beschaffenheit der von uns hergestellten Instrumente. Bauartbedingte Klangfärbungen durch die Auswahl der Materialien seitens des Bestellers und dessen Auswahl der Mensur können wir allerdings nicht in andere Klangfarben umsetzen.
    Die Gewährleistung erlischt, wenn von dritter Seite Arbeiten vorgenommen wurden. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Übergabe.
  5. Zur Beseitigung etwaiger Mängel sind uns angemessene Fristen einzuräumen, die infolge der Struktur unserer Werkstatt vier Wochen nicht unterschreiten sollten. Wir sind bereit, auf Anforderung ein Leihinstrument für die Zeit der Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.
  6. Das Instrument bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum.
  7. Aufgrund der hohen Umweltauflagen im Bereich der Oberflächenveredelung können wir keine Garantie auf Lack und galvanische Beschichtungen geben. In den ersten 2 Jahren behandeln wir eventuelle Unregelmäßigkeiten, je nach Pflegezustand des Instrument, sehr kulant.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

 

Bremen, 11/2023